Kontakt
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06844 Dessau-Roßlau - Telefon
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- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr, Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Zentrale Bußgeldstelle (Ordnungswidrigkeiten) gehört zum Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Dessau-Roßlau. Sie hat zwei Aufgabengebiete: besondere allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Zuständigkeit
Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet Ordnungswidrigkeiten von Verstößen im ruhenden Verkehr und im fließenden Verkehr, die durch den Stadtordnungsdienst (SOD) der Stadt Dessau-Roßlau festgestellt werden. Außerdem bearbeitet die Stelle Anzeigen von Privatpersonen bei Verstößen im ruhenden Verkehr, wenn diese nach Prüfung der Rechtslage als relevant eingeschätzt werden. Die anzeigende Person steht dann als Zeuge zur Verfügung. Zuständig ist die Stelle für das Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Dessau-Roßlau“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Stadt Dessau-Roßlau, abgerufen am 02.10.2026: Verkehrsordnungswidrigkeiten - Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
- Stadt Dessau-Roßlau, abgerufen am 02.10.2026: Zentrale Bußgeldstelle - Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
- Stadt Dessau-Roßlau, abgerufen am 02.10.2026: Sprechzeiten & Termine - Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.