Kontakt
- Adresse
- Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg - Telefon
- +49 391 540-2180
- Fax
- +49 391 540-2062
- Website
- magdeburg.de
- Öffnungszeiten
- Montag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Magdeburg gehört zum Fachbereich Sicherheit und Ordnung und sitzt im Bruno-Beye-Ring 50 (1. Etage).
Zuständigkeit
Die Gruppe Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt und ahndet Verstöße gegen die Vorschriften zum Halten und Parken (ruhender Verkehr). Außerdem bearbeitet sie Ordnungswidrigkeiten, die bei der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder der Befolgung von Lichtzeichenanlagen aufgrund eigener Kontrollen der Stadt festgestellt werden (fließender Verkehr). Von hier aus werden Verwarnungsgeldangebote und Anhörungen versendet, die Antworten bearbeitet und Bußgeld- oder Kostenbescheide erlassen.
Nicht zu verwechseln ist die städtische Bußgeldstelle mit der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei Sachsen-Anhalt, die ebenfalls in Magdeburg sitzt.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Magdeburg, ist sie für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Quellen
- Landeshauptstadt Magdeburg, abgerufen am 25.09.2026: Bußgeldstelle / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.