Kontakt
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- Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg - Telefon
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Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
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- landkreis-wittenberg.de
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- Di 08:30-12:00 und 13:00-15:00, Do 08:30-12:00 und 13:00-18:00
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Zentrale Ermittlungs- und Bußgeldstelle gehört zur Kreisverwaltung des Landkreises Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Sie ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, die in der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Landkreises Wittenberg liegen. Daneben bearbeitet sie die Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerblichen und handwerklichen Bereich sowie den verwaltungsrechtlichen Vollzug der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.
Zum Landkreis gehören unter anderem Lutherstadt Wittenberg, Annaburg, Bad Schmiedeberg, Coswig (Anhalt), Gräfenhainichen, Jessen (Elster), Kemberg, Oranienbaum-Wörlitz und Zahna-Elster. Nicht jeder Verkehrsverstoß im Kreisgebiet landet hier: Verfahren aus polizeilichen Kontrollen kann auch die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Magdeburg führen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Wittenberg“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Lutherstadt Wittenberg unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Wittenberg, abgerufen am 12.10.2026: Zentrale Ermittlungs- und Bußgeldstelle, Schwarzarbeitsbekämpfung - Landkreis Wittenberg
- Landkreis Wittenberg, abgerufen am 12.10.2026: Geschäftsbereich 1 - FD Ordnung und Sicherheit - Landkreis Wittenberg
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.