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Bußgeldstelle · Sachsen-Anhalt

Bußgeldstelle Stadt Halle (Saale): Infos & Kontakt

An der Feuerwache 5, 06124 Halle (Saale)Aktualisiert am 28.09.2026

Kontakt

Adresse
An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale)
Telefon
+49 345 2211312
Fax
+49 345 2211324
Website
halle.de
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

Einspruch einlegen?

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Abteilung Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Sicherheit der Stadt Halle (Saale). Sie ist für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zuständig, also zum Beispiel für Verstöße beim Parken und Halten, sowie für allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Innerhalb der Abteilung bearbeitet das Team Verkehrsordnungswidrigkeiten die Anzeigen aus dem ruhenden Verkehr.

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr ist nach Angabe der Stadt nicht die städtische Bußgeldstelle zuständig, sondern die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Straftaten verfolgt die Stadt als Verwaltungsbehörde nicht, dafür ist die Polizei zuständig.

Maßgeblich ist immer der Absender auf dem Schreiben: Steht dort die Stadt Halle (Saale), ist die Abteilung Bußgeldstelle Ihr Ansprechpartner, stammt es von der Zentralen Bußgeldstelle, wenden Sie sich dorthin. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie den Vorwurf und die Unterlagen deshalb möglichst früh prüfen, bevor Sie Angaben zur Sache machen oder zahlen.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Halle (Saale)“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Halle (Saale) unter anderem zuständig:

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?