Kontakt
- Adresse
- An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale) - Telefon
- +49 345 2211312
- Fax
- +49 345 2211324
- Website
- halle.de
- Öffnungszeiten
- Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Einspruch einlegen?
Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Abteilung Bußgeldstelle gehört zum Fachbereich Sicherheit der Stadt Halle (Saale). Sie ist für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zuständig, also zum Beispiel für Verstöße beim Parken und Halten, sowie für allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Innerhalb der Abteilung bearbeitet das Team Verkehrsordnungswidrigkeiten die Anzeigen aus dem ruhenden Verkehr.
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr ist nach Angabe der Stadt nicht die städtische Bußgeldstelle zuständig, sondern die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Straftaten verfolgt die Stadt als Verwaltungsbehörde nicht, dafür ist die Polizei zuständig.
Maßgeblich ist immer der Absender auf dem Schreiben: Steht dort die Stadt Halle (Saale), ist die Abteilung Bußgeldstelle Ihr Ansprechpartner, stammt es von der Zentralen Bußgeldstelle, wenden Sie sich dorthin. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie den Vorwurf und die Unterlagen deshalb möglichst früh prüfen, bevor Sie Angaben zur Sache machen oder zahlen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Halle (Saale)“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Halle (Saale) unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Halle (Saale), abgerufen am 28.09.2026: Verwaltungsorganisation Abteilung Bußgeldstelle: Halle (Saale) - Händelstadt
- Stadt Halle (Saale), abgerufen am 28.09.2026: Dienstleistung Bußgeldverfahren: Halle (Saale) - Händelstadt
- Stadt Halle (Saale), abgerufen am 28.09.2026: Dienstleistung Anzeige von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten: Halle (Saale) - Händelstadt
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.