Kontakt
- Adresse
- Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen - Telefon
- 0621 504-3212
Fax, E-Mail, Website
- Fax
- 0621 504-3759
- Website
- ludwigshafen.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Bußgeldstelle gehört zum Bereich 2-15 Straßenverkehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein und sitzt in der Achtmorgenstraße 9. Nach Angaben der Stadt ist sie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sie bearbeitet auch private Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern, etwa wegen Falschparkens, und leitet daraus Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Verwarnungsgelder für Parkvergehen in Ludwigshafen lassen sich online bezahlen. Erfolgt die Zahlung innerhalb einer Woche, verschickt die Bußgeldstelle keine schriftliche Verwarnung. Als Kontakt nennt die Stadt die Verkehrsüberwachung unter der Telefonnummer 0621 504-3212.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Ludwigshafen am Rhein“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Rheinland-Pfalz. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Ludwigshafen unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Ludwigshafen am Rhein, abgerufen am 11.10.2026: Dienstleistungen | Stadtverwaltung Ludwigshafen
- Stadt Ludwigshafen am Rhein, abgerufen am 11.10.2026: 2-15 Straßenverkehr | Stadtverwaltung Ludwigshafen
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.