Kontakt
- Adresse
- Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden - Telefon
- 0611 313135
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
- Website
- wiesbaden.de
- Öffnungszeiten
- Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Die Verwarngeldstelle gehört zum Amt für Stadtpolizei und Ordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie bearbeitet Verwarnungen wegen Verkehrsverstößen, die im Wiesbadener Stadtgebiet festgestellt wurden.
Zuständigkeit
Die Verwarngeldstelle bearbeitet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bis 55,00 Euro, und zwar im ruhenden und fließenden Verkehr. Dazu zählen etwa Parkverstöße sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, die die Stadtpolizei feststellt.
Wird das Zahlungsangebot nicht akzeptiert, gibt die Stadt das Verfahren an die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel ab. Dort werden auch Bußgeldverfahren mit Beträgen über 55 Euro geführt. Verstöße, die die Landespolizei feststellt, landen ebenfalls direkt beim Regierungspräsidium Kassel. Daneben bearbeitet die Stadt sonstige Ordnungswidrigkeiten, etwa nach der Gefahrenabwehrverordnung oder der Marktsatzung.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Verwarngeldstelle Wiesbaden“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Wiesbaden unter anderem zuständig:
Quellen
- Landeshauptstadt Wiesbaden, abgerufen am 06.10.2026: Verwarngeldstelle | Landeshauptstadt Wiesbaden
- Landeshauptstadt Wiesbaden, abgerufen am 06.10.2026: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr | Landeshauptstadt Wiesbaden
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.