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Bußgeldstelle · Hessen

Verwarngeldstelle Wiesbaden: Infos & Kontakt

Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 WiesbadenAktualisiert am 06.10.2026

Kontakt

Adresse
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Telefon
0611 313135
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Die Verwarngeldstelle gehört zum Amt für Stadtpolizei und Ordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie bearbeitet Verwarnungen wegen Verkehrsverstößen, die im Wiesbadener Stadtgebiet festgestellt wurden.

Zuständigkeit

Die Verwarngeldstelle bearbeitet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bis 55,00 Euro, und zwar im ruhenden und fließenden Verkehr. Dazu zählen etwa Parkverstöße sowie Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, die die Stadtpolizei feststellt.

Wird das Zahlungsangebot nicht akzeptiert, gibt die Stadt das Verfahren an die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel ab. Dort werden auch Bußgeldverfahren mit Beträgen über 55 Euro geführt. Verstöße, die die Landespolizei feststellt, landen ebenfalls direkt beim Regierungspräsidium Kassel. Daneben bearbeitet die Stadt sonstige Ordnungswidrigkeiten, etwa nach der Gefahrenabwehrverordnung oder der Marktsatzung.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Verwarngeldstelle Wiesbaden“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Hessen. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Wiesbaden unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Landeshauptstadt Wiesbaden, abgerufen am 06.10.2026: Verwarngeldstelle | Landeshauptstadt Wiesbaden
  2. Landeshauptstadt Wiesbaden, abgerufen am 06.10.2026: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr | Landeshauptstadt Wiesbaden

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?