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Bußgeldstelle · Sachsen-Anhalt

Bußgeldstelle Landkreis Harz: Infos & Kontakt

Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 HalberstadtAktualisiert am 28.09.2026

Kontakt

Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Telefon
03941 5970-0
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

Einspruch einlegen?

Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Harz ist im Sachgebiet allgemeines und spezielles Ordnungsrecht des Ordnungsamts in Halberstadt angesiedelt. Über dieses Sachgebiet laufen beim Landkreis unter anderem das Bezahlen von Bußgeldern im Straßenverkehr und Anträge auf Einsicht in ein Bußgeldverfahren. Zum Landkreis Harz gehören unter anderem Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Blankenburg, Thale, Ilsenburg, Osterwieck, Oberharz am Brocken und Ballenstedt.

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr ist nach Angabe des Landkreises nicht die Kreisverwaltung zuständig, sondern die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Harz“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Quellen

  1. Landkreis Harz, abgerufen am 28.09.2026: Sachgebiet Allgemeines und Spezielles Ordnungsrecht
  2. Landkreis Harz, abgerufen am 28.09.2026: Einsicht ins Bußgeldverfahren beantragen
  3. Landkreis Harz, abgerufen am 28.09.2026: Bußgeld im Straßenverkehr bezahlen

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?