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Bußgeldstelle · Sachsen-Anhalt

Bußgeldstelle Stadt Halberstadt: Infos & Kontakt

Domplatz 49, 38820 HalberstadtAktualisiert am 17.10.2026

Kontakt

Adresse
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Telefon
+49 3941 55-1334
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr, Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr, Freitag: 09 - 12 Uhr

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Stadt Halberstadt bearbeitet im Bereich 3.8 Straßenverkehr Verwarnungen und Bußgelder im ruhenden und fließenden Verkehr. Sie ist neben der Polizei für die Ahndung von Parkverstößen zuständig und überwacht die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen, etwa Emersleben, Langenstein oder Ströbeck.

Die Stadt bearbeitet selbst alle Verfahren im Verwarnungsgeldbereich bis 35 Euro. Verfahren im Bußgeldbereich über 35 Euro sowie Verwarnungen, die nicht innerhalb von 21 Tagen bezahlt werden, gibt die Stadt an die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg (ZBS) ab. Ab dann ist die Stadt Halberstadt nicht mehr zuständig.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Halberstadt“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Quellen

  1. Stadt Halberstadt, abgerufen am 17.10.2026: 3.8 Straßenverkehr
  2. Stadt Halberstadt, abgerufen am 17.10.2026: 3.8 Straßenverkehr

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?