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Bußgeldstelle · Bayern

Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm: Infos & Kontakt

Steubenstraße 17, 89231 Neu-UlmAktualisiert am 26.10.2026

Kontakt

Adresse
Steubenstraße 17
89231 Neu-Ulm
Telefon
(0731) 7050-7360
Fax, E-Mail, Website, Öffnungszeiten
Fax
(0731) 7050-7399
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung); Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr; Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →

Zuständigkeit

Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Stadt Neu-Ulm gehört zur Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht. Sie überwacht den ruhenden und den fließenden Verkehr und verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr. In Absprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm prüft die städtische Verkehrsüberwachung zu gewissen Zeiten und an ausgewählten Orten, ob die Regeln zu Halten, Parken und zulässiger Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt davon unberührt, Verstöße aus polizeilichen Kontrollen bearbeitet die Stadt also nicht.

Geringfügige Verstöße, etwa die meisten Halte- und Parkverstöße sowie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden mit einer Verwarnung geahndet. Für schwerere Verstöße erlässt die Verkehrsüberwachung Neu-Ulm einen Bußgeldbescheid. Telefonisch ist die Sachbearbeitung nach Aktenzeichen aufgeteilt, die passende Durchwahl steht auf der Seite der Stadt.

Maßgeblich ist der Absender auf dem Schreiben: Nur wenn dort die Stadt Neu-Ulm steht, ist diese Stelle zuständig. Einwendungen im Anhörverfahren können auch online abgegeben werden, die Zugangsdaten stehen auf dem Anhörungsbogen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verkehrsüberwachung Neu-Ulm Einspruch eingelegt werden. Führt der Einspruch nicht zur Aufhebung, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Neu-Ulm. Lassen Sie Messung und Bescheid vor Ablauf der Frist prüfen.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.

  1. AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
  2. BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
  3. Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren

Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:

Strafen innerorts 2026: Pkw und Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h30 €––prüfen
11 bis 15 km/h50 €––prüfen
16 bis 20 km/h70 €––prüfen
21 bis 25 km/h115 €1–prüfen
26 bis 30 km/h180 €11 Monat*prüfen
31 bis 40 km/h260 €21 Monatprüfen
41 bis 50 km/h400 €21 Monatprüfen
51 bis 60 km/h560 €22 Monateprüfen
61 bis 70 km/h700 €23 Monateprüfen
über 70 km/h800 €23 Monateprüfen

* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neu-Ulm unter anderem zuständig:

Quellen

  1. Stadt Neu-Ulm, abgerufen am 26.10.2026: Verkehrsüberwachung - Stadt Neu-Ulm
  2. Stadt Neu-Ulm, abgerufen am 26.10.2026: Verwarnung und Bußgeldverfahren im Straßenverkehr - Stadt Neu-Ulm

Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.

Kostenlos und unverbindlich

Einspruch prüfen lassen, bevor die Frist abläuft

Unsere Partnerkanzlei sieht sich Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an und sagt Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt. Keine Kosten ohne Beauftragung.

  • Messung und EichungWar das Messgerät geeicht und korrekt aufgestellt?
  • FahrerfotoSind Sie auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen?
  • Fristen und VerjährungKam der Bescheid rechtzeitig und korrekt zugestellt?
  • FahrverbotLässt es sich abwenden, etwa gegen ein höheres Bußgeld?