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Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Stadt Neu-Ulm gehört zur Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht. Sie überwacht den ruhenden und den fließenden Verkehr und verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr. In Absprache mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm prüft die städtische Verkehrsüberwachung zu gewissen Zeiten und an ausgewählten Orten, ob die Regeln zu Halten, Parken und zulässiger Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt davon unberührt, Verstöße aus polizeilichen Kontrollen bearbeitet die Stadt also nicht.
Geringfügige Verstöße, etwa die meisten Halte- und Parkverstöße sowie geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden mit einer Verwarnung geahndet. Für schwerere Verstöße erlässt die Verkehrsüberwachung Neu-Ulm einen Bußgeldbescheid. Telefonisch ist die Sachbearbeitung nach Aktenzeichen aufgeteilt, die passende Durchwahl steht auf der Seite der Stadt.
Maßgeblich ist der Absender auf dem Schreiben: Nur wenn dort die Stadt Neu-Ulm steht, ist diese Stelle zuständig. Einwendungen im Anhörverfahren können auch online abgegeben werden, die Zugangsdaten stehen auf dem Anhörungsbogen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verkehrsüberwachung Neu-Ulm Einspruch eingelegt werden. Führt der Einspruch nicht zur Aufhebung, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Neu-Ulm. Lassen Sie Messung und Bescheid vor Ablauf der Frist prüfen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Neu-Ulm unter anderem zuständig:
Quellen
- Stadt Neu-Ulm, abgerufen am 26.10.2026: Verkehrsüberwachung - Stadt Neu-Ulm
- Stadt Neu-Ulm, abgerufen am 26.10.2026: Verwarnung und Bußgeldverfahren im Straßenverkehr - Stadt Neu-Ulm
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.