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- kvue-suedostbayern.de
- Öffnungszeiten
- Geschäftsstelle: Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00-17:00 Uhr
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern (KVÜ Südostbayern) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Töging a. Inn und hoheitlich tätig. In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zuständig. Diese Aufgabe haben zahlreiche Städte, Märkte und Gemeinden dem Zweckverband übertragen, 2025 waren es 263 Mitgliedskommunen, dazu kommen Zweckvereinbarungskommunen. Die vollständige Liste veröffentlicht der Verband auf seiner Seite zu den Mitgliedskommunen. Daneben ist auch die Landespolizei für die Verkehrsüberwachung zuständig. Der Verband setzt unter anderem Lichtschranke/Einseitensensor, Jenoptik S350, Vitronic Poliscan Speed und Radar mit digitaler Bildtechnik ein.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „KVÜ Südostbayern“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
Auf einen Anhörungsbogen müssen Sie sich nicht zur Sache äußern, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Lassen Sie vorher prüfen, ob sich das lohnt – Messung, Toleranzabzug und Bescheid können fehlerhaft sein.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Bayern. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Töging a. Inn unter anderem zuständig:
Quellen
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, abgerufen am 29.09.2026: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Startseite
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, abgerufen am 29.09.2026: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Zuständigkeit
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, abgerufen am 29.09.2026: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Über den Verband
- Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, abgerufen am 29.09.2026: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Mitgliedskommunen
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.