Kontakt
- Adresse
- Wendstraße 30
39576 Hansestadt Stendal - Telefon
- +49 3931 60-7820
Fax, E-Mail, Website
- Website
- landkreis-stendal.de
Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten?
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Lassen Sie vorher kostenlos prüfen, ob es sich lohnt.Kostenlos prüfen →Zuständigkeit
Der Landkreis Stendal führt keine Stelle unter dem Namen Bußgeldstelle, sondern den Bereich Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt. Ihm ordnet die Kreisverwaltung die Anhörung bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr zu. Der Sitz ist die Wendstraße 30, die Anschrift Hospitalstraße 1-2 ist laut Landkreis nur die Postadresse. Der Landkreis betreibt eigene Messtechnik, nach seiner Mitteilung von 2020 drei Messsysteme.
Zuständig ist nach Angabe des Landkreises die jeweilige Ordnungsbehörde. Eine Aussage zum genauen örtlichen Geltungsbereich macht die Seite nicht. Nicht jedes Verfahren im Kreisgebiet läuft deshalb automatisch über den Landkreis.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Maßgeblich ist der Absender auf Ihrem Schreiben: Steht dort „Bußgeldstelle Landkreis Stendal“, ist diese Stelle für Ihr Verfahren zuständig und Ihr Ansprechpartner.
- AnhörungsbogenAngaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – ein vorschnelles „Ja, ich bin gefahren“ nimmt Ihnen Chancen. Mehr zum Anhörungsbogen
- BußgeldbescheidGegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Mehr zum Bußgeldbescheid
- Vorher prüfen lassenMessung, Toleranzabzug, Fahrerfoto und Fristen können fehlerhaft sein. Eine Partnerkanzlei prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Aktuelle Bußgelder für zu schnelles Fahren
Die Bußgelder sind bundesweit im Bußgeldkatalog geregelt und gelten damit auch in Sachsen-Anhalt. Innerorts gilt für Pkw und Motorrad:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 30 € | – | – | prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | – | prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* | prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | prüfen |
* Nur wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Alle Strafen für Geschwindigkeitsverstöße →
Blitzer im Zuständigkeitsbereich
Für diese Blitzer ist die Bußgeldstelle in Hansestadt Stendal unter anderem zuständig:
Quellen
- Landkreis Stendal, abgerufen am 05.11.2026: Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
- Landkreis Stendal, abgerufen am 05.11.2026: Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Landkreis Stendal, abgerufen am 05.11.2026: Sebastian Stoll stellt neuen Super Blitzer vor
Alle Angaben ohne Gewähr. Kontaktdaten und Öffnungszeiten können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf Ihrem Schreiben.