Stau-Höhepunkt am Wochenende: Diese Bußgelder drohen im Ferienverkehr

Stau-Höhepunkt am Wochenende: Diese Bußgelder drohen im Ferienverkehr

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Der ADAC erwartet vom 24. bis 26. Juli den Höhepunkt der Sommerreisewelle. Wer im Stau die Nerven verliert, riskiert Bußgelder, Punkte und Fahrverbote – ein Überblick.
cars parked on parking lot during daytime

Stau-Höhepunkt am Wochenende: Diese Bußgelder drohen im Ferienverkehr

Der Ferienreiseverkehr erreicht am kommenden Wochenende (24. bis 26. Juli 2026) laut aktueller ADAC-Stauprognose einen neuen Höhepunkt. Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg haben inzwischen nahezu alle Bundesländer Sommerferien, dazu kommen Urlauber und Transitreisende aus den Nachbarländern, in denen die Ferien ebenfalls in vollem Gange sind. Rund 1.000 Autobahnbaustellen bremsen den Verkehr zusätzlich aus.

Besonders belastet sind die klassischen Reiserouten in Richtung Alpen und Süddeutschland sowie die Strecken an die Nord- und Ostsee. Die stärksten Behinderungen erwartet der ADAC am Freitagnachmittag bis in den Abend sowie am Samstagvormittag – am Wochenende sorgt zusätzlich der Rückreiseverkehr für volle Autobahnen.

Wer im Stau steht, ärgert sich – wer dabei Fehler macht, zahlt. Wir zeigen, welche Verstöße im Ferienverkehr besonders häufig vorkommen und was sie kosten.

Rettungsgasse: Der teuerste Fehler im Stau

Sobald der Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rollt oder steht, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden – und zwar sofort, nicht erst, wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern. Die Gasse verläuft immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und den übrigen Spuren.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt mindestens 200 Euro und erhält 2 Punkte in Flensburg. Werden Einsatzkräfte behindert, steigt das Bußgeld auf 240 Euro, bei Gefährdung auf 280 Euro und bei einer Sachbeschädigung auf 320 Euro – jeweils zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot. Auch das unerlaubte Durchfahren der Rettungsgasse, um schneller voranzukommen, kostet 240 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Wichtig: Der Standstreifen ist bei der Bildung der Rettungsgasse grundsätzlich tabu. Erlaubt ist lediglich, mit der Hälfte des Fahrzeugs auf den Seitenstreifen auszuweichen, um auf der regulären Fahrbahn Platz zu schaffen.

Standstreifen befahren: Keine Abkürzung zur Ausfahrt

Die Versuchung ist groß: Der Stau steht, die Ausfahrt ist in Sichtweite – und der Standstreifen frei. Trotzdem gilt: Der Seitenstreifen ist kein Fahrstreifen. Wer ihn unerlaubt befährt, riskiert je nach Fall ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro. Wer den Standstreifen nutzt, um schneller voranzukommen, kassiert zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Drängeln im zähfließenden Verkehr

Stop-and-go-Verkehr verleitet zu dichtem Auffahren. Abstandsverstöße gehören zu den häufigsten Delikten auf deutschen Autobahnen und werden ab Geschwindigkeiten über 100 km/h besonders streng geahndet: Die Sanktionen beginnen bei 75 Euro und einem Punkt und können bei sehr geringem Abstand und hohem Tempo auf bis zu 400 Euro plus Fahrverbot steigen.

Gesperrte Abfahrten und Ausweichrouten

Um Ausweichverkehr durch Ortschaften zu verhindern, werden an den Ferienwochenenden erneut Abfahrtssperren eingerichtet – in Deutschland unter anderem an der A7 im Ostallgäu, an der A8 in den Landkreisen Rosenheim, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie an der A93 und den Bundesstraßen B2 und B23 im Raum Garmisch-Partenkirchen. Auch in Tirol bleiben zahlreiche Landes- und Gemeindestraßen an den Wochenenden für den Ausweichverkehr gesperrt. Wer die Sperrungen missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen – in Österreich können die Strafen deutlich höher ausfallen als hierzulande.

Lkw-Fahrverbot an Sommer-Samstagen

Zur Entlastung des Reiseverkehrs gilt vom 1. Juli bis 31. August an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr ein Fahrverbot für schwere Lastwagen auf bestimmten Strecken (Ferienreiseverordnung). Verstöße kosten den Fahrer ein Bußgeld – und auch Unternehmen, die eine verbotene Fahrt anordnen, werden zur Kasse gebeten.

Gut zu wissen: Bußgeldbescheide kommen jetzt später

Wer am Ferienwochenende geblitzt wird, sollte sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs statt drei Monate. Behörden haben also doppelt so lange Zeit, einen Bußgeldbescheid zu verschicken. Alle Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur neuen Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid.

Fazit: Entspannt ankommen statt teuer bezahlen

Die besten Tipps für das Stau-Wochenende sind unspektakulär: Freitag­nachmittag und Samstagvormittag möglichst meiden, Zeitreserven einplanen, vor der Abfahrt die aktuelle Verkehrslage prüfen – und im Stau Ruhe bewahren. Wer die Rettungsgasse offen hält, den Standstreifen frei lässt und Abstand hält, kommt zwar nicht schneller ans Ziel, aber ohne Post von der Bußgeldstelle wieder nach Hause.

Hinweis: Die genannten Regelsätze basieren auf dem aktuellen Bußgeldkatalog (Stand: Juli 2026). Im Einzelfall können die Sanktionen abweichen.

Bild: Carl Kho via Unsplash